AGB - GräubOffice

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gräub Office Zürich

Bestellung
Die Bestellungen des Bestellers werden von GRÄUB OFFICE (nachstehend GO genannt) schriftlich bestätigt. Die nachträgliche Änderung einer Bestellung durch den Besteller ist nur innerhalb 48 Stunden nach Erhalt der Bestätigung möglich. Spätere Änderungen (auch Änderungen von Liefer-Fixterminen) sind nur mit dem schriftlichen Einverständnis von GO möglich. Es liegt im Ermessen von GO, bei nachträglichen Änderungen eine Entschädigung für zusätzlich entstandene Kosten zu verlangen. Mit jeder Änderung der Bestellung ist ein neuer Liefertermin zu vereinbaren. Abbildungen und Beschreibungen der Ware in Prospekten, Preislisten und Katalogen sind für die Ausführung der gelieferten Ware nicht verbindlich; Die Hersteller behalten sich vor, jederzeit Konstruktionsänderungen und Strukturabweichungen sowie andere geringfügige Abweichungen vorzunehmen.

Lieferfrist
Lieferangaben werden von GO für eine Lieferwoche gemacht, sind aber stets unverbindlich. Kann GO einen Liefertermin nicht einhalten, ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche jedwelcher Art geltend zu machen.

Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt ab GO Firmenadresse Hardturmstrasse 253, Zürich. Die Verpackung wird zurückgenommen und wieder verwendet oder fachgerecht entsorgt. Bei grösseren Lieferungen kann zwischen GO und Endkunde auch eine Direktlieferung vereinbart werden. Verzögert sich die Lieferung der Ware aus Gründen, die nicht von GO zu vertreten sind, ist der Endkunde, ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ware bei GO zum Versand bereitgestellt worden ist, verpflichtet, GO für jede weiterdauernde Lagerung der gekauften Ware zu entschädigen. Die Kosten betragen monatlich mindestens ½% des Rechnungsbetrages.

Montage
Montagekosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.

Kaufpreis
Der Preis der Ware wird bei der Bestellung festgesetzt und von GO schriftlich bestätigt. 

Haftung
GO haftet für beim Besteller im Zusammenhang mit ihrer Leistungserbringung entstandenen Sach- und anderweitigen Schaden (ausser Personenschaden) in jedem Fall nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht hingegen bei Vorsatz, grober oder leichter Fahrlässigkeit ihrer Hilfspersonen oder der von ihr beigezogenen Dritten. GO haftet nicht für Schäden, die durch den Besteller, seine Hilfspersonen, Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurden. Dies gilt selbst dann, wenn sie der Aufsicht bzw. den Anweisungen von GO unterstanden, soweit letztere nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig ihre Aufsichtspflichten verletzt oder falsche Anweisungen gegeben hat. Bezüglich Personenschäden gilt die gesetzliche Haftung. Der vorliegende Haftungsausschluss gilt für alle konkurrierenden Ansprüche, insbesondere auch für Haftung aus unerlaubter Handlung.

Gewährleistung
Der Kunde hat die gelieferte Ware bei Empfang sofort zu prüfen. Mängel oder Beanstandungen über die unrichtige Stückzahl und/oder Mängel an der Ware selbst sind GO unmittelbar nach Empfang der Ware telefonisch zu melden und innerhalb von 8 Tagen schriftlich und unter genauer Angabe der Umstände und Art der gerügten Mängel zu dokumentieren. Spätere Beanstandungen werden nicht mehr berücksichtigt. GO leistet für die Dauer von zwei Jahren für alle Produkte unter Ausschluss elektrisch betriebener Bestandteile ab Anlieferung der Ware für Material und Konstruktion Gewähr, sofern ein allfälliger Schaden nicht auf unsachgemässen Gebrauch oder sonstiges Verschulden des Bestellers zurückzuführen ist. Insbesondere übernimmt GO keine Gewähr, wenn Veränderungen an den Möbeln vom Besteller oder Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch GO vorgenommen wurden. Werden vom Besteller Mängel im Sinne dieser Bestimmungen schriftlich geltend gemacht, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung. Art und Weise sowie Mittel der Mängelbehebung stehen im freien Ermessen von GO. GO hat insbesondere die Wahl, die Mängel auszubessern oder die fehlerhaften Teile durch neue zu ersetzen. Jede weitergehende Sach- oder Rechtsgewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere Wandelung und Minderung. Der Besteller ist somit nicht berechtigt, die Ware an GO zurückzuliefern. Garantie- und Servicearbeiten an den werden direkt durch GO oder dem entsprechenden Hersteller vorgenommen.

Zahlung
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Der Besteller gerät mit Ablauf dieser Zahlungsfrist in Verzug. Werden GO Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, so kann GO die Ware bis zum Zahlungseingang zurückbehalten oder sofortige Vorauszahlung des gesamten Rechnungsbetrages oder eines Teiles davon verlangen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers kann GO für weitere Lieferungen Vorauszahlung verlangen. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Zahlung der Rechnung oder eines Teiles davon aus irgendeinem Grunde zurückzubehalten.

Schadenersatz bei Nichterfüllung
Kommt der Besteller mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, so ist GO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen bzw. selbst zurückzunehmen. In diesem Fall kann GO zudem eine Entschädigung für Gebrauch und Abnützung der Ware beanspruchen. Weiter sind GO sämtliche gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten sowie Rücknahme- und Rücktransportkosten vom Besteller zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche von GO im Einzelfall bleiben vorbehalten.

Änderung dieser Bedingungen
GO ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abzuändern. Von den vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Vereinbarungen zwischen GO und dem Besteller bedürfen zwingend und in jedem Fall der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch GO.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit, Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung kommt eine andere zulässige Regelung zur Anwendung, die dem ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der ersetzten Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist Zürich.

Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen GO und dem Besteller sind die ordentlichen Gerichte in Zürich.

Anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten zwischen GO und dem Besteller ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht anwendbar.

Zürich, 4. Mai 2015